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1.Abschluss des
Reisevertrages
- Mit der mündlichen
oder schriftlichen (per Brief, Telefax
oder E-Mail) Buchung (Reiseanmeldung)
bietet der Kunde Italimar den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage
dieses Angebots sind die Reiseausschreibung
und die ergänzenden Informationen
von Italimar für die jeweilige
Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
- Reisevermittler (z.B.
Reisebüros) und Leistungsträger
(z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von Italimar nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte
zu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich
zugesagten Leistungen von Italimar hinausgehen
oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen.
- Orts- und Hotelprospekte,
die nicht von Italimar herausgegeben
werden, sind für Italimar und die
Leistungspflicht von Italimar nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung
oder zum Inhalt der Leistungspflicht
von Italimar gemacht wurden.
- Der Kunde hat für
alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
- Der Vertrag kommt mit
dem Zugang der Annahmeerklärung
von Italimar zustande. Sie bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird Italimar dem
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu ist Italimar
nicht verpflichtet, wenn die Buchung
durch den Kunden weniger als 7 Werktage
vor Reisebeginn erfolgt.
- Weicht der Inhalt der
von Italimar ausgestellten Buchungsbetätigung
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt
ein neues Angebot von Italimar vor,
an das Italimar für die Dauer von
zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb
der Bindungsfrist Italimar die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2.Bezahlung
- Reiseveranstalter und
Reisevermittler dürfen Zahlungen
auf den Reisepreis vor Beendigung der
Reise nur fordern oder annehmen, wenn
dem Kunden der Sicherungsschein übergeben
wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines
eine Anzahlung in Höhe von 30 %
des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn
fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist.
- Liegen zwischen dem
Vertragsabschluss und dem Reiseantritt
weniger als 60 Tage, ist der gesamte
Reisepreis ohne vorherige Anzahlung
zu bezahlen, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist.Dies gilt nicht,
sofern Italimar wegen Nichterreichens
der Teilnehmerzahl gemäß
§ 8 dieser AGB noch zurücktreten
kann.
- Leistet der Kunde die
Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend denvereinbartenZahlungsfälligkeiten,
so ist Italimar berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5
zu belasten.
3.Leistungen
a)
Flugbeförderung mit Linienflügen
Wird eine Beförderung im Linienverkehr
erbracht und dem Reisenden hierfür
ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringt Italimar insoweit
Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung
und in den Reiseunterlagen ausdrücklich
darauf hinweisen. Die Beförderung
erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens, die auf
Wunsch zugänglich gemacht werden.
b)
Ferienwohnungen/-häuser und Appartements
Die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder
das Appartement darf nur von der in der
Ausschreibung maximal angegebenen Anzahl
von Personen belegt werden. Bei der Ermittlung
der Belegung werden auch Kinder als Person
mitgezählt. Die Mitnahme von Haustieren
ist nur in den Fällen gestattet,
in denen die Ausschreibung dies ausdrücklich
zulässt. Die angegebenen An- und
Abreisetermine sind bindend. Fakultative
oder verbrauchsabhängige Nebenkosten
sind in der Regel nicht im Reisepreis
eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts
anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar
vor Ort zu zahlen. Jeder Gast verpflichtet
sich, die Wohneinheit nebst Inventar und
evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich
zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet,
den während des Aufenthaltes durch
sein Verschulden oder das Verschulden
seiner Begleiter und Gäste entstandenen
Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe
der Schlüssel kann ein angemessener
Betrag (Kaution) als Sicherheit für
evtl. Schäden verlangt werden. Die
Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt,
wenn die Wohneinheit und das Inventar
bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem
Zustand und gereinigt zurückgegeben
worden sind.
4. Leistungsänderungen
- Änderungen wesentlicher
Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und
von Italimar oder dem Leistungsträger
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.
- Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
- Italimar ist verpflichtet,
den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von
dem Änderungsgrund zu informieren.
- Im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt,unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn Italimar in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für
den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
5.Rücktritt
durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
- Der Kunde kann jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber
Italimar unter der nachfolgend angegebenen
Anschrift zu erklären. Falls die
Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
- Tritt der Kunde vor
Reisebeginn zurück, so verliert
Italimar den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann Italimar, soweit der
Rücktritt nicht von Italimar zu
vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und die
von Italimar getätigten Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Reisepreis verlangen.
- Im Falle des Rücktritts
des Kunden kann Italimar pauschalierte
Rücktrittsgebühren verlangen.
Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren
betragen, mit der Maßgabe, dass
es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen,
dass Italimar keine oder geringere Schäden
als die geltend gemachten Pauschalen
angefallen sind:
a) Bei Rücktritt bis zu 45 Tage
vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises
b) Bei Rücktritt vom 44. bis 14.
Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises
c) Bei Rücktritt vom 13. bis 7.
Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises
d) Bei Rücktritt vom 6. bis zum
1. Reisetag 85 % des Gesamtpreises
- Der Nichtantritt der
Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung
gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag.
Tritt der Kunde die Reise nicht an,
kann Italimar Ersatz der Aufwendungen
und der getroffenen Reisevorkehrungen
verlangen. Bei der Berechnung der Aufwendungen
hat Italimar gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnliche mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
zu berücksichtigen. Dem Kunden
bleibt ausdrücklich vorbehalten,
Italimar gegenüber nachzuweisen,
dass ein Schaden nicht oder nur ein
geringerer Schaden entstanden ist.
- Italimar behält
sich vor, in Abweichung von den vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern. In diesem
Fall ist Italimar verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret
zu beziffern und zu belegen.
- Stellt der Kunde einen
Ersatzteilnehmer, der den Vertrag in
vollem Umfang übernimmt, erhebt
Italimar eine Bearbeitungsgebühr
von € 30,00. Ansonsten werden dem
Kunden in diesem Fall keine Stornierungsgebühren
berechnet.
6.Umbuchungen
- Ein Anspruch des Kunden
nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart (Umbuchung)
besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden
dennoch eine Umbuchung vorgenommen,
belaufen sich die Umbuchungskosten auf
die jeweiligen Italimar entstehenden
Mehrkosten (Beförderungskosten,
Unterbringungskosten) zuzüglich
einer Bearbeitungsgebühr von €
30,00 je Reisenden.
- Umbuchungswünsche
des Kunden, die weniger als 30 Tage
vor Antritt der Reise erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag gemäß Ziffer
5.2 bis 5.6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.Nicht in Anspruch
genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne
Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus
Gründen, die ihm zuzurechnen sind
(z. B. wegen vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen),
hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. Italimar wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen
durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8.Rücktritt
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Italimar kann wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn Italimar
a)in der jeweiligen Reiseausschreibung
die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie
den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem
Kunden spätestens die Erklärung
zugegangen sein muss, angegeben hat und
b)in der Reisebestätigung
deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen
hat.
Ein Rücktritt ist
spätestens am 31. Tag vor dem vereinbarten
Reiseantritt dem Kunden gegenüber
zu erklären.
Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, hat Italimar unverzüglich
von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch
zu machen.
Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, erhält
der Kunde auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück.
9.Kündigung
aus verhaltensbedingten Gründen
Italimar kann den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung
durch Italimar nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
Italimar, so behält Italimar den
Anspruch auf den Reisepreis; Italimar
muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die Italimar aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der Italimar von
den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
10.Obliegenheiten
des Kunden
- Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der Kunde Abhilfe
verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, Italimar
einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt er dies
schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur
dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar
aussichtslos ist oder aus anderen Gründen
unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet,
seine Mängelanzeige unverzüglich
der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis
zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort
nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel
Italimar an dessen Sitz zur Kenntnis
zu gegeben. Über die Erreichbarkeit
der Reiseleitung bzw. von Italimar wird
der Kunde in der Leistungsbeschreibung,
spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,
unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist jedoch nicht
befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
- Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen
eines Reisemangels der in § 615
c BGB bezeichneten Art nach § 615
e BGB oder aus wichtigem, für Italimar
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er Italimar zuvor
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder
von Italimar verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes für Italimar
erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt
wird.
- Reiseunterlagen
Der Kunde hat Italimar zu informieren,
wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen
(z. B. Flugschein, Hotelgutscheine)
nicht innerhalb der von Italimar mitgeteilten
Frist erhält.
- Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens
möglichst zu verhindern und eingetretene
Schäden gering zu halten. Insbesondere
hat er Italimar auf die Gefahr eines
Schadens aufmerksam zu machen.
- Der Kunde ist verpflichtet
die Mitnahme von Haustieren anzuzeigen
und sich von Italimar eine schriftliche
Genehmigung für das Mitnehmen von
Haustieren für das gebuchte Objekt
geben zu lassen. Haustiere sind generell
in allen Ferienobjekten verboten, sofern
dies nicht ausdrücklich anders
angegeben ist. Ohne die schriftliche
Genehmigung durch Italimar hat der Kunde
nicht das Recht, ein gebuchtes Objekt
mit einem Haustier zu beziehen. Für
die Nicht in Anspruch genommenen Leistungen
hat der Kunde über den in den AGB
angegebenen Umfang hinaus keinen Anspruch
auf Rückerstattungen.
11.Beschränkung
der Haftung
- Die vertragliche Haftung
von Italimar für Schäden,
die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a)soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b)soweit Italimar für einen dem
Kunden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
- Die deliktische Haftung
von Italimar für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche
im Zusammenhang mit Reisegepäck
nach dem Montrealer Übereinkommen
bleiben von der Beschränkung unberührt.
- Italimar haftet nicht
für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-
und Zielort), wenn diese Leistungen
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar
nicht Bestandteil der Reiseleistungen
von Italimar sind.
Italimar haftet jedoch
a)für Leistungen, welche die Beförderung
des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen
Schaden des Kunden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
seitens Italimar ursächlich geworden
ist.
12.Ausschluss
von Ansprüchen
- Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Kunde innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend
zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend
nur gegenüber Italimar unter der
nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde
Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Dies
gilt jedoch nicht für die Frist
zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Ziffer
10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckverlust, binnen 21 Tagen
bei Gepäckverspätung nach
Aushändigung, zu melden.
13.Verjährung
- Ansprüche des Reisenden
nach dem §§ 651c bis f BGB
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen.
- Alle übrigen Ansprüche
nach den §§ 651c bis f BGB
verjähren in einem Jahr.
- Die Verjährung
nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen
Vereinbarungen enden sollte.
- Schweben zwischen dem
Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründeten
Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
14.Informationspflichten
über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens Die
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den
Reiseveranstalter, den Kunden über
die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
der Reiseveranstalter verpflichtet, dem
Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden.
Sobald der Reiseveranstalter weiß,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss der Reiseveranstalter den Kunden
über den Wechsel informieren. Er
muss unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen,
dass der Kunde so rasch wie möglich
über den Wechsel unterrichtet wird.
Die "Black List" ist auf folgender
Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
abrufbar.
15.Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften
- Italimar wird Staatsangehörige
eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren
evtl. Ände¬rungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
- Der Kunde ist verantwortlich
für das Beschaffen und Mitführen
der notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
die aus dem Nicht¬befolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
Italimar schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
- Italimar haftet nicht
für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde Italimar mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass Italimar
eigene Pflichten schuldhaft verletzt
hat.
16.Hinweis zur
Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages
wird auf die gesetzliche Regelung im BGB
verwiesen, die wie folgt lautet:
"§ 651j: (1) Wird die Reise
infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag allein
nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt,
so finden die Vorschriften des §
651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4
Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von
den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last."
II. Bedingungen
für die Benutzung der Italimar-Homepage
- Schutz der Privatsphäre
Die persönlichen Daten der Kunden
werden bei Italimar geschützt.
Italimar arbeitet deshalb wie folgt:
- Der Buchungsauftrag
wird unter Berücksichtigung der
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
abgewickelt. Zur Durchführung des
Buchungsauftrages werden die personenbezogenen
Daten des Kunden erhoben, gespeichert
und weitergegeben. Italimar stellt diese
personenbezogenen Daten nur soweit zur
Bearbeitung der Kundenanfrage erforderlich
dritten Dienstleistern wie z.B. den
Leistungsträgern zur Verfügung.
- Soweit bei der Anmeldung
vom Kunden angegeben, wird dieser ferner
von Italimar über aktuelle Angebote
von Italimar informiert.
2. Nutzung der
Italimar-Homepage
- Diese Homepage ist zur
persönlichen und nicht-kommerziellen
Nutzung der Kunden bestimmt. Kunden
dürfen Inhalte, die sie über
diese Homepage erhalten, nicht ohne
vorherige schriftliche Genehmigung durch
Italimar verändern, kopieren, vertreiben,
vorführen, vervielfältigen,
veröffentlichen, davon keine abgeleiteten
Werke erstellen, und nicht abtreten
oder verkaufen.
- Die Kunden dürfen
diese Homepage und die Angebote nicht
dergestalt verwenden, dass sie dadurch
gegen geltendes Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder gegen diese Nutzungsbedingungen
verstoßen.
- Jeder Kunde hat vor
der Buchung bei Italimar die in der
Buchungsmaske abgefragten Daten anzugeben
oder mündlich oder schriftlich
mitzuteilen. Buchen können nur
unbeschränkt geschäftsfähige
natürliche Personen über 18
Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die
Leistungen von Italimar.
3.Haftungsbeschränkung
- Italimar unternimmt
angemessene Anstrengungen, um die auf
seiner Homepage angegebenen Informationen
auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Trotz der Sorgfalt garantiert Italimar
jedoch nicht, dass diese Informationen
fehlerfrei sind. Die auf der Homepage
veröffentlichten Informationen
können Ungenauigkeiten oder Schreibfehler
enthalten. Die hier bereitgehaltenen
Informationen sind regelmäßigen
Änderungen unterworfen. Italimar
und/oder seine Partnerunternehmen können
jederzeit Verbesserungen und/oder Veränderungen
an dieser Homepage vornehmen.
- Weder Italimar noch
seine Partnerunternehmen geben bezüglich
der Eignung der auf dieser Homepage
enthaltenen Informationen zu einem bestimmten
Zweck irgendwelche Zusicherungen oder
Garantien ab, es sei denn dies erfolgt
innerhalb einer Individualkommunikation
mit dem Kunden.
4. Links zu Websites
Dritter
Hyperlinks auf der Italimar-Homepage werden
nur als Hinweise zur Verfügung gestellt.
Italimar kontrolliert solche Websites
nicht und ist für deren Inhalte nicht
verantwortlich. Die Einbeziehung von Hyperlinks
solcher Websites durch Italimar impliziert
weder eine Billigung des Inhalts dieser
Websites noch eine Verbindung mit deren
Betreibern.
5. Änderung
dieser Nutzungsbedingungen
Italimar behält sich das Recht vor,
diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu
ändern. Dieses Recht hat keinen Einfluss
auf bestehende Vorschriften und Bedingungen,
die der Kunde durch rechtmäßige
Buchungen unter Verwendung dieser Homepage
akzeptiert hat.
III. Schlussbestimmungen
Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen
gelten sowohl für vorstehenden I.
und II. Teil der AGB.
1.Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam sein oder werden, hat dies nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags
zur Folge.
Die Parteien werden diese unwirksame durch
eine gültige Bestimmung ersetzen,
die der Absicht der ursprünglichen
Bestimmung am nächsten kommt. Die
übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin
gültig.
2.Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden und Italimar findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen Italimar
im Ausland für die Haftung von Italimar
dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird, findet bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich
Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
des Kunden ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
3.Gerichtsstand
- Der Kunde kann Italimar
nur in Köln verklagen.
- Für Klagen von
Italimar gegen den Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für
Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
Düren vereinbart.
- Die vorstehenden Bestimmungen
gelten nicht,
a)wenn und insoweit sich aus vertraglich
nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen
dem Kunden und Italimar anzuwenden sind,
etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt
oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde
angehört, für den Kunden günstiger
sind als die nachfolgenden Bestimmungen
oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Vertragspartner:
Italimar GmbH & Co. KG
Hermeskeiler Strasse 3
50935 Köln
Geschäftsführer:
Bernhard Krieger
Marco Radano
Amtsgericht Köln
HRA 24257
VAT-Identity: DE 813 659 893
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